Montag, 23. Juni 2014

Die BRD, eine Halluzi-Nation

Inzwischen ist die Faktenlage zum (Un)Rechtsstatus der BRD so erdrückend, dass man sie getrost als "Halluzi-Nation" betrachten kann.

Der Duden definiert Halluzination als:

Weder ist die BRD ein souveräner Staat, noch lebt man dort in einer Demokratie. Es ist ein vermeintlicher, eingebildeter Staat, genauso wie die Demokratie in der BRD eine vermeintliche, eingebildete Demokratie ist, wasausschliesslich auf einer durch Sinnestäuschung (via TV, Medien, Zeitungen...) hervorgerufenen Wahrnehmung beruht. Ergo ist die BRD eine richtige Halluzi-Nation.

Die Menschen werden manipuliert, ohne dass sie es merken. Der Fernseher bildet zum grossen Teil für sie ihre Meinung, schon alleine dadurch, dass das gezeigte selektiv ist und die Themen limitiert sind. 
Es gibt täglich tausende Schlagzeilen, aber nur ein winziger Teil wird in den TV-Nachrichten und Journalen gezeigt. Ironischerweise werden auch auf unzähligen "verschiedenen" TV-Kanälen immer die gleichen Nachrichten und News-Clips gezeigt, was eher wie Einfalt anstatt Vielfalt aussieht.

Der Zustand, den der sogenannte "aufgewachte" Teil der Bevölkerung bei den anderen als Schlaf bezeichnet, ist tatsächlich kein Schlaf, sondern eine Dauer-Halluzination, die die Massen in Schach hält. Was am Ende aber wahrscheinlich auf dasselbe hinausläuft. Man darf getrost annehmen, dass das Fernsehen eine grosse Rolle dabei spielt, bzw. das Mittel schlechthin ist, die Sinne der Masse zu täuschen und die Halluzination aufrecht zu erhalten.

Die beste Empfehlung, die Sinnestäuschung zu beenden und etwas klarer zu sehen besteht darin, den Fernseher komplett abzuschaffen und seine Bildung, sei es politische, wirtschaftliche, geschichtliche u.a. Bildung, selbst in die Hand zu nehmen und den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen.


Aus dem pdf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.07.1973

Rechtslage Deutsches Reich - BRD

Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. externer Link [Durch Einsetzung einer kommissarischen Regierung ist die Handlungsfähigkeit seit 1985 gegeben - Anmerkung Staatskanzlei Sealand] Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. interner Link Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).
Die Bundesregierung stellt fest:
Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.