Mittwoch, 13. Januar 2021

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht?



man munkelt, …dass man sich die FFP2-Maske (und CE-Norm) mal genauer anschauen sollte.

FFP2-Maskenpflicht in Bayern? Schadet sie mehr als sie nützt? Und dann eine Pflicht? Wer trägt die Verantwortung?
Fragen über Fragen. Also schauen wir mal genauer hin.


Wir haben uns aufgemacht und über ausgewählte Tester aus unterschiedlichen Berliner Apotheken die “FFP2-Weihnachts-Geschenke-Rentner-Masken” besorgt, da wir uns, wie bei den meisten unserer Beiträge, selbst ein Bild machen wollten

Aber zunächst mal das Internet befragen:

FFP2 ist eine Bezeichnung aus dem Arbeitsschutz und der Normung. Die entsprechende Norm ist die EN 149:2001+A1:2009 und die meisten, in unserem Fall, alle Masken haben den Zusatz NR, also FFP2 NR. Das heißt in diesem Fall keineswegs Nichtraucher, sondern not reusable=nicht wiederverwendbar.

Daraus folgt, dass eine solche Maske nach einmaligem Benutzen zu entsorgen ist!

Auf einen normalen Tagesablauf bezogen benötigt man also etwa 3 – 5 Masken. Wir gehen davon aus, dass das erstens kaum jemand weiß, sich zweitens deshalb keiner dran hält und drittens die Masken auch Geld kosten. Wir schauen im Internet und finden die FFP2-Masken für etwa 1 – 2 € pro Stück. Also als Schnitt kommen da schnell 100 €/Monat zusammen. (Ein schöner Markt für die Söder-Familien interne Maskenproduktionsfirma!)

Gepflegt sieht eine solche Maske nach x-facher Anwendung doch noch nach Tagen gut aus. Kann man tagelang benutzen, oder ?! Dazu finden wir auf

https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html



Könnten einige Lungenkrankheiten aktuell vielleicht daraus resultieren? (siehe gelbe Markierung oben). Einige Berichte von Medizinern weisen deutlich darauf hin, dass etliche Erkrankungen auf Pilzbefall der Lunge zurückzuführen sind, wenn darauf untersucht wird. Schließlich sind die Symptome quasi dieselben, wie bei COVID-19. Und für einen COVID Patienten, bekommen die Kliniken ja noch eine Prämie.
Weiter lernen wir aus dem Arbeitsschutz:

Das Tragen einer FFP-Maske kann über längere Zeit körperlich anstrengend sein, daher darf nach Anlage 2 der berufsgenossenschaftlichen Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ eine partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil ununterbrochen nur für eine Zeitdauer von 75 Minuten getragen werden. Im Anschluss ist eine Erholungsdauer von 30 Minuten einzuhalten
.weiter lesen und zum vollständigen Bericht: https://munkeltman.de/?p=993