Donnerstag, 24. Juli 2014

Das wichtigste Video im deutschsprachigen Internet



Dieses Video hat zwar Spielfilm-Überlänge, ist aber trotzdem absolute Pflichtlektüre für jeden denkenden Menschen und jeden, der mal ein denkender Mensch werden möchte.
Dieses Video gibt so viele der wichtigsten Informationen her, von denen die meisten Leute noch nie etwas gehört haben, dass so manchem der Mund offen stehenbleiben dürfte.
Wer sich dieses Video ansieht, der saugt wahrscheinlich mehr Wissen auf, als er das in seinem ganzen bisherigen Leben je getan hat.
Noch ein paar Hintergundinfos zur Entstehung:
Dieses Video wurde aus insgesamt 20 Einzelvideos zusammengeschnitten und ich danke allen, die darin vorkommen, zutiefst für ihre ausgezeichnete Arbeit.
Das zusammenschneiden dieses Videos hat übrigens 3 Tage Zeit in Anspruch genommen und das Ergebnis kann sich nach meinem Erachten mehr als nur sehen lassen. Ich persönlich halte es für das wichtigste und informativste Video im deutschen Internet.
Und nun wünsche ich viel Spaß und große Augen bei der Erlangung von Erkenntnissen.
Hinweis: Vervielfältigung und Verteilung ausdrücklich erwünscht. Facebooked und twittert, dass es nur so raucht! Dieses Video sollte auch in jeder Kneipe rauf und runter laufen, damit die Menschen in Deutschland endlich mal aus ihrer Bewusstlosigkeit erwachen.

Montag, 21. Juli 2014

Dritter Weltkrieg in Europa




Die NATO übernimmt, erobert ein Feld nach dem anderen. Egal ob weiß oder schwarz. Ein Land nach dem anderen und nähert sich der Russischen Föderation immer weiter. Wie gesagt, wie auf einem Schachbrett, wo man sich dem König nähert, um ihn zu besiegen, wobei man Bauern, Pferde, Türme usw. zuerst kaputt schlagen muss. Im NATO-Fall wären das die Länder rund um die Russische Föderation.

Diese Nebenfiguren sind zurzeit Syrien und Ukraine. Die sind dran, kaputt gemacht zu werden.

Samstag, 19. Juli 2014

Schockierendes Resultat: Frau ersetzt 40 Medikamente durch rohen Cannabis-Saft

Obwohl dieses Resultat vielleicht nicht für alle schockierend ist, denn viele Menschen auf diesem Planeten sind gerade dabei aufzuwachen in Bezug auf die enormen medizinischen Vorteile die Cannabis zu bieten hat. Eine aktuelle Studie, die vom Institut für molekulare Psychiatrie der Universität Bonn in Deutschland durchgeführt wurde, fand heraus, dass jenes cannabinoitsches System des Gehirns die Freisetzung von Antioxidanten auslöst, die als Reinigungsmechanismus aktiv werden. Dieser Prozess ist dafür bekannt, beschädigte Zellen zu entfernen und die Effizienz von Mitochondrien zu verbessern. Mitochondrien sind die Quellen, die Zellen mit Energie versorgen. Die Studie wurde in The Phlosophical Transcations of The Royal Society publiziert. (1) Es gibt auch eine große Anzahl von Beweisen, die die Tatasche unterstützen, dass Cannabis auch eine effektive Behandlung mit dem Potential zur Heilung bei Krebs bewirkt. Wir haben eine Liste herausgebracht, die 20 medizinische Studien enthält, die belegen das Cannabis Krebs heilen kann (2). Wir wissen bereits, dass verordnete Medikament jedes Jahr über 100.000 Menschen umbringen und dass eine pflanzliche Diät den Tod durch über 60 % chronischer Krankheiten verhindern kann. Es wird Zeit, dass die Stigmatisierung von Cannabis aufhört. Der einzige Grund warum es ein negatives Bild über Cannabis gibt, ist die Tatsache dass diese Pflanze multiple Industrien (darunter die Pharmaindustrie) bedroht. Cannabis zusammen mit Hanf hat über 50.000 Anwendungsmöglichkeiten und kann helfen die Welt zu verändern. hier geht´s weiter: http://arcadiansblog.net/2013/09/05/schockierendes-resultat-frau-ersetzt-40-medikamente-mit-rohem-cannabis-saft/

Hier auch noch ein toller Bericht zum Thema:

Hanfsaft kann Leben retten

Reiner Hanfsaft (d.h. ohne Beigabe von Fett oder Alkohol) ist nicht psychoaktiv, kann aber Tumore schrumpfen lassen – und noch viel mehr.
Diese junge Dame heißt Kristen Peskuski. Seit frühester Kindheit war sie von Krankheiten geplagt, unter anderem Arthritis, Lupus, Endometriosis, Blutarmut, Hypoglykämie (Unterzuckerung) undchronische Nebenhöhlenentzündung.
Als Teenager wurde sie zunehmend allergisch auf viele derAntibiotika, die ihr verschrieben wurden, was ihren Umgang mit Infektionen erschwerte. Zusätzlich wurde in dieser Zeit eineBlasenentzündung festgestellt. Die Schmerzen wurden so intensiv, dass Kristen bereit war, alles auszuprobieren. Die westliche Medizin konnte ihr aber nur mehr eine Chemotherapie via Katheter anbieten.
Sie nahm 30 Kilo zu, und ihre Endomitriosis wurde so schlimm, dass die Ärzte ihr nahelegten, sich die Gebärmutter operativ entfernen zu lassen. Kristen lehnte ab und klammerte sich an ihrem Traum fest, einmal Mutter zu werden. Als Alternative bot man ihr nur höhere Dosen, und eventuell Psychopharmaka gegen Depressionen.
Schließlich verlor Kristen ihre Blasenfunktion völlig und musste sich zum Urinieren selbst einen Katheter anlegen, bis zu 6x täglich. Dreieinhalb Jahre lang war sie bettlägerig. Die Ärzte gaben jede Hoffnung auf und änderten ihre Strategie – keine Heilung, keine Diagnosen, nur noch Schmerzbetäubung. Kristen sah sich ihrem Ende nah.
Sie erinnerte sich an die positiven Effekte von Marihuana, mit dem sie als Teenager experimentierte, aber seit ihrem Umzug von Kalifornien nach Illinois nicht mehr beschaffen konnte, und fällte im Jahr 2003 eine drastische Entscheidung: das Absetzen aller Medikamente“cold turkey”. Es folgten drei furchtbare Wochen voller Entzugserscheinungen. Wenn die Schmerzen zu stark wurden, rauchte sie Cannabis. Ihr Zustand besserte sich – sie ging wieder zur Schule und begann zu arbeiten. Jedoch war es schwierig, Cannabis mit der gewünschten Regelmäßigkeit bzw. in den erforderlichen Mengen aufzutreiben, und im Jahr 2005 bekam sie eine Racheninfektion, was ihr das Rauchen unmöglich machte. Sie begann wieder Schmerzmittel zu nehmen, ohne die sie bald nicht mehr aus dem Bett kam.
Die Ärzte diagnostizierten eine Reihe von Allergien – Bäume, Gras, Schimmel, Staub, “so gut wie alles”, wie Kristen sagt – und empfahlen ihr totale Quarantäne: keine Schule, keine Arbeit, völlige Abschottung von der Außenwelt. Keine schönen Aussichten für eine 23jährige.
2006 beschloss Kristen, nach den Ursachen zu suchen, statt sich auf Symptome zu konzentrieren. Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen mit Cannabis befasste sie sich intensiv mit dem endogenen Cannabinoidsystem des menschlichen Körpers, durch das unsere Zellen miteinander kommunizieren. Sie vermutete einenCannabinoidmangel als Grund für ihren Zustand und begann, selbst Hanf anzubauen und täglich zu konsumieren, geraucht sowie oral (z.B. als Joghurt). Ihre Gesundheit verbesserte sich enorm, aber Kristen war das nicht genug.
Dann lernte sie Dr. William Courtney kennen. Er riet Kristen dazu, Cannabis roh zu sich zu nehmen. Die meisten Patienten können nur ca. 10mg THC auf einmal konsumieren, da sonst die psychoaktiven Wirkungen zu intensiv werden. Es gibt im Hanf zwei Formen von THC, nämlich THC und THC-Säure (THCA). Wird die Pflanze getrocknet und erhitzt, wandelt sich THCA in THC um, was die psychoaktive Potenz erhöht – das Essen von rohen Pflanzen hingegen hat keinen psychoaktiven Effekt, auch bei hochpotenten Exemplaren. Dazu kommt, dass Trocknen/Erhitzen andere wertvolle Cannabinoide zerstört.   hier geht´s weiter zum Artikel: -> http://wearechangeaustria.wordpress.com/2012/05/16/kristen-peskuski_hanfsaft/
Auf eine Zukunft mit der Natur !!!

Telefonat mit der Firma Finanz(amt)

Besetztes Deutschland

Freitag, 18. Juli 2014

Wenn Kinder sich selber gebären

  Das „Schwellenerlebnis“ Geburt ist die natürlichste Sache der Welt. Doch statt diesen wunderbaren Übergang in eine neue physische Verkörperung sanft getragen machen zu dürfen, werden Babys heutzutage meist grob ins grelle Licht eines sterilen Gebärsaals hinausgezerrt. Dieses geradezu brutale Vorgehen, das die essenziellen Mutter-Kind-Bindungsprozesse stört, beeinträchtigt die geistige Entwicklung der gesamten Gesellschaft.

Wenn Frauen sich jedes Aspekts ihrer Weiblichkeit bewusst wären, wenn Männer und Frauen sich wahrhaftig respektieren würden, wenn die Familie die höchste Wertschätzung genießen würde, wenn Ärzte auf ihren männlichen Machtanspruch in allen medizinischen und wissenschaftlichen Bereichen verzichten würden, wenn Krankenhäuser Gesundheitshäuser wären, wenn wir alle eins wären mit dem Gesetz von Ursache und Wirkung und der Tatsache der Wiedergeburt und wenn wir leben würden wie die Kinder Gottes (die wir ja sind), dann bräuchten wir keine Bücher über Schwangerschaft, Geburt und Erziehung. Wir wüssten intuitiv, dass Babys sich selbst gebären und niemand in die Geburtsvorgänge einzugreifen hat. Kaiserschnitt und andere technische Eingriffe wären eine Seltenheit, statt wie heute üblich die Regel. Die Geburt eines Kindes wäre wieder ein heiliger Akt, in dem die Babys auf einem Lied der Harmonie und Schönheit das Licht der Welt erblickten!
Die Realität ist heute jedoch meist eine andere. „Die zivilisierte Geburt, also die intellektuelle Einmischung in das, was allen Frauen spontan und natürlich käme, unterminiert den Vorgang des Bonding schon seit Jahrhunderten. Nichts in unserer gesamten Geschichte kommt jedoch an die Katastrophe der medizinischen Kindergeburt des zwanzigsten Jahrhunderts he­­ran, die unsere genetisch einprogrammierten Bindungen Punkt für Punkt zerstört und einen so massiven Schaden angerichtet hat, dass er möglicherweise nicht wiedergutzumachen ist. Der Intellekt der männlichen Ärzte hat sich in die weibliche Intelligenz eingemischt und tatsächlich einen größeren Abschnitt ihres Lebens zerstört. Die medizinische Geburt ist eine der zerstörerischsten Kräfte, die je aus dem männlichen Kopf hervorging, und eine der zerstörerischsten Kräfte, die heute auf der Erde wirksam sind.“ Das schreibt der Gehirnforscher und Neurobiologe Joseph Chilton Pearce in seinem Buch Der nächste Schritt der Menschheit, worin es um die Entfaltung des menschlichen Potenzials aus neurobiologischer Sicht geht.

Briefe für 3 Cent wegen fehlender Souveränität der BRD ?

In der deutschen Internetwelt macht momentan eine besondere Nachricht die Runde :
Etliche Bürger berichten, dass es möglich sei, Briefe mit der Deutschen Post
bei einem Porto von nur 3 Cent zu verschicken. Im Vergleich zum offiziellen
Preis der Deutschen Post — 60 Cent — ist dies eine Ersparnis von 95% !
Die Post sei gesetzlich an die Zustellung dieser 3-Cent-Briefe gebunden.
Das Gesetz führt jedoch bis in das 19. Jahrhundert zurück und zu dem
Zeitpunkt gab es die Bundesrepublik Deutschland doch noch gar nicht.
Ein spannendes politisches Thema, das jeder ganz
leicht selbst ausprobieren und erörtern kann.
Alle Informationen dazu gibt’s in diesem Video.



Überwachungsstaat Deutschland

Wissenswertes zum Thema PERSONALAUSWEIS

BRD Personalausweis (…. wie versklave ich ein Volk) 

Mit der Beantragung und der Unterschrift unter den Bundespersonalausweis unterstellt sich jeder Deutsche freiwillig mit Unterschrift besiegelt, der Wirtschafts- und Verwaltungseinheit NGO Bundesrepublik Deutschland GmbH / Bund. Sie sind dann Personal des Bundes (BRD GmbH), und unterstehen freiwillig der Fremdherrschaft der Alliierten und deren ausführende Helfer und Organe (Verwaltungen) wie Bundesregierung, Bund, Bundestag, Landtag, Kommunen, Behörden usw. usw.. Staatsangehörigkeit lt. Bundesinnenministerium (Internetseite) Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört. In den BRD Ausweisen steht „Deutsch“ als Staatsangehörigkeit, da fragt man sich, wo denn der Staat Deutsch auf der Landkarte oder auf der UN Staatenliste zu finden ist! Laut Ausweisen gehören wir einem Staat „Deutsch“ an, den es überhaupt nicht gibt. 

 Grundgesetz Artikel 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Demnach ist unsere Staatsangehörigkeit „Deutschland“ . Innenministerium Bayern ……Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…… Bayerisches Staatsministerium des Innern Das Land Bayern stellt fest, es kann dem dt. Volk in den Ausweisen die Staatsangehörigkeit nicht bestätigen. Man vermutet, das wir (dt. Volk,) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. „Deutsch“ wie in den Ausweisen unter Staatsangehörigkeit steht, ist laut Bay. Innenministerium also keine Staatsangehörigkeit. Hiermit steht fest, was Landkarten und UN Eintrag ebenfalls besagen „Deutsch“ wie unter Staatangehörigkeit in den Ausweisen aufgeführt ist, ist keine Staatsangehörigkeit auch wenn es von offizieller Seite gerne behauptet wird. Daraus folgt, alle Ausweisinhaber von BRD Pässen sind lt. Pass staatenlos. BRD / Bund / Bundesländer haben kein Staatsvolk, nur Bundes-Personal-Ausweis Volk (Peronalausweis). Kein BRD Staat = kein BRD Staatsvolk = keine BRD Staatsangehörigkeit = Personalausweise Gemäß Personalausweis haben Sie keinen Familiennamen mehr, sondern nur noch einen Namen und das hat rechtliche Folgen. Registriert ist bei den Behörden der BRD / Bund lediglich die künstlich erschaffene JURISTISCHE PERSON z.B. MUSTERMANN KLAUS. Juristische Personen haben einen Namen, keinen Familiennamen (siehe Paß u. Personalausweis = Name). Gemäß DIN 5007 Näturliche Personen (Mensch) = Familienname Vorname Juristische Personen (Vermögensmasse / Sache) = Name Definition der juristischen Person 

 Eine JURISTISCHE PERSON ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. 

 Definition natürliche Person (BGB Einführung) Natürliche Person ist der Mensch. Er ist stets rechtsfähig i.S. der allgemeinen Rechtsfähigkeit und damit Rechtssubjekt Person. Die Sklaverei ist dem deutschen Recht unbekannt; ein Mensch, der nach ausländischem recht Sklave ist, ist nach deutschem Heimatrecht rechtsfähig. Rechtsfähigkeit natürliche Person (BGB Titel 1). 1.) (…) Die Rechtsfähigkeit kann dem Menschen durch behördliche oder gerichtliche Entscheidungen nicht aberkannt werden; sie kann auch nicht durch eine Verzichtserklärung Ihres Trägers aufgehoben oder beschränkt werden.

 Merksatz: Die Rechtsfähigkeit wird nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern dem Gesetz vorgegeben. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine Personengesellschaft ist, ist eine „Vermögensmasse“, also eine Sache und somit ein Sach-Gebilde / Objekt (Sachen sind z.B. ein Stein, ein Stuhl, ein Tisch). Die Behörden des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bund / BRD) dürfen also nur die Existenz von organlosen JURISTISCHEN PERSONEN (Sachen) bescheinigen und deren Verwaltungssitz führen! 

 Bund / BRD registrieren lediglich JURISTISCHE PERSONEN, natürliche Personen mit Familiennamen (Menschen) kennt die BRD nicht. Deshalb werden auch keine Menschenrechtsverletzungen gemäß Bundesrecht verfolgt und bestraft. Keine Menschen (natürliche Personen) in der BRD/Bund, keine Menschenrechtsverletzungen. BRD / Bund haben es nur mit handlungsunfähigen und rechtlosen Sachen (JURISTISCHE PERSON / Vermögensmasse) zu tun und nicht mit Menschen. BRD / Bund benutzen die natürliche Person (Mensch) die rechts- und geschäftsfähig ist, um die JURISTISCHE handlungsunfähige PERSON (Sache) zu vertreten. gefunden bei: https://www.facebook.com/

Dienstag, 15. Juli 2014

Zur aufgehobenen Staatshaftung (Wegfall § 15 GVG, ehemals: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”) und Vorgehensweise

Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Alle „Beamte“ der „BRD“ haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen – allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten! Das ist das – niedere – Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten! Doch der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!
  
Von Norbert Knobloch
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog.„Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.

Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß dasStaatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890].1))

Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!

Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!

(Aber versuchen Sie einmal, ohne Unterschrift ein Konto zu eröffnen, Geld abzuheben usw.!)

Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam u. rechtswidrig.

Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).

Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).

„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Gesetzliche Schriftform“])

„(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 275, Abs. 2, StPO [„Frist und Form der Urteilsniederschrift; Ausfertigungen“])

„(1) Das Urteil ist von den Richtern, die an der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 315, Abs. 1, ZPO [„Unterschrift der Richter“])

„(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“ (§ 317, Abs. 2, ZPO [„Urteilszustellung und -ausfertigung“])

„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe »gez. Unterschrift« nicht.“ (Kommentar zu § 315 ZPO; zit. n. Holger FröhnerDie Jahrhundertlüge, 7. Fass., S. 88)

Ein Handzeichen (eine sog. „Paraphe“) ist keine ausreichende, rechtsgültige Unterschrift (BGH VersR 90). Dies gilt auch bei einer Verfügung eines „Urkundsbeamten“. Ohne eigen-händige, vollständige Unterschrift liegt rechtlich lediglich ein Entwurf (sog. „Kladde“) vor. (BGH NJR 80, 1167) Es wird daher auch keine Frist in Gang gesetzt (BGH NJW 95, 933).

„Amtshilfe“ durch die „Exekutive“ (Vollziehende Gewalt, z. B. „Polizei“) kann und darf nur dann gefordert und geleistet werden, wenn das „Amtshilfeersuchen“ nach § 126 BGB rechtsgültig unterschrieben ist oder (behördenintern) das Vorhandensein einer rechtsgültigen Original-Unterschrift nach § 34, Abs. 3, VwVerfG korrekt beglaubigt worden ist (und auch nur dann, wenn die geforderte Handlung materiell u. formell rechtens ist). Ohne rechtsgültige Unterschrift oder Beglaubigung liegt lediglich ein unverbindlicher Entwurf (eine „Kladde“) und ein nichtiges „Amtshilfeersuchen“ vor, das deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVerfG).

Eine Beglaubigung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) nur innerhalb und zwischen „Behörden“, nicht aber gegenüber dem Bürger; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): „Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten: 1. die Bestätigung, daß die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewißheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, daß die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.“ 
(§ 34, Abs. 3, VwVerfG [„Beglaubigung von Unterschriften“])

Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“(§ 125 BGB [„Nichtigkeit wegen Formmangels“])

Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1,  BGB [„Schriftform“])

Ein Formmangel liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 VwVerfG nicht eingehalten werden: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ (§ 43, Abs. 3, VwVerfG)

„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“ (§ 44 VwVerfG [„Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“])

Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,…2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“ (§ 44, Abs. 2, VwVerfG)

Ein „Beamter“ muß vor der Ausführung eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes jedesmal prüfen, ob dieser auch rechtswirksam ist, und bei Zweifeln oder offensichtlichen Fehlern die Rechtsunwirksamkeit bei seinem / seinen Vorgesetzten reklamieren (sog. „Remonstrations-Pflicht“). Ein „Beamter“, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, indem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Erhält ein „Beamter“ ein Schriftstück, das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, und handelt trotzdem danach, so handelt er eigenmächtig und rechtswidrig und übernimmt rechtlich selber die volle persönliche Verantwortung für die (noch festzustellende) Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 bzw. 63 BBG; Art. 65 BayBG; § 839 BGB) und haftet dafür selber persönlich, direkt und vollumfänglich bei der Vollstreckung eines formfehler-haften Verwaltungsaktes mit seiner eigenen Freiheit und seinem eigenen Privat-Vermögen.

„Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz])

Die Verweigerung der Unterschrift der zuständigen („Amts“-) Personen bei gesetzlich / rechtlich vorgeschriebener Schriftform ist immer rechtswidrig und macht jede („Amts“-) Handlung de jure immer rechtsunwirksam. Das Verweigern der Unterschrift führt de jure immer zu der rechtlichen Unmöglichkeit und Nichtigkeit jeder „amtlichen“ oder „behördlichen“ Maßnahme, Handlung oder Unterlassung, für die de jure eine Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher / rechtlicher, „amtlicher“ / „behördlicher“ Vorgang, der der Schriftform bedarf, gilt de jure als nicht vollzogen und damit als nichtig, wenn der Aussteller des erforderlichen Schriftstückes dieses dem Adressaten (Bürger) nicht im Original mit eigenhändiger und vollständiger Unterschrift versehen vorlegt.

Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig.


Die Vorgehensweise des zivilen Bürgers
Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichts-Verhandlungen, Pfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung.Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisen – ohne „Wenn und Aber“! Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen 2) und möglichst stets für mehrere Zeugen, bei Gerichts-Verhandlungen für mehrere Prozeß-Beobachter sorgen!)

Es empfiehlt sich, Kontakt mit der für die jeweilige Region zuständigen Militär-Polizei der Alliierten aufzunehmen und bei Problemen sofort dort anzurufen und um Hilfe zu bitten.

Es wird stets von Seiten des Bürgers ein Strafgeld von mindestens € 1.000.000,– festgesetzt. Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.

Klagen bzw. Strafanzeigen / Strafanträge gegen bundesdeutsche Politiker, „Beamte“ und „Angestellte im öffentlichen Dienst“ wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Organisierter Kriminalität, Bildung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung, Landes- und Hochverrates, Verbrechen gegen die Menschenrechte / gegen das Völkerrecht u. a. können bei den Botschaften und Konsulaten und bei den Staatsanwaltschaften der Alliierten sowie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßbourg und beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestellt werden.


Vgl. „BRD: Fakt und Fiktion“, 03. 10. 2010, www.mmnews.de/index.php/politik/6545-brd-fakt-und-fiktion
Norbert Knobloch„Deutschland souverän?“, 23. 11. 2012, www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland-souveraen
Michael Mross„Wie souverän ist Deutschland?“, 06. 09. 2013,www.mmnews.de/index.php/politik/14769-wie-souveraen-ist-deutschland
1)
Die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) und die „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“) wurden bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst (die „BRD“ durch U.S.-Außenminister James Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse) und Artikel 23 des Grundgesetzes („Geltungsbereich des Grundgesetzes“) zunächst gestrichen (von U.S.-Außenminister James Baker III) und dann aufgehoben (von der fälschlich sog. „Bundes-Regierung“, d. h. von der NGO-Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes; BGBl. 1990, II, S. 885, 890) und durch den neuen Artikel 23 („Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip“) ersetzt. Diese sog. „Überblendung“ ist allerdings de jure unzulässig, ungültig und unwirksam („nichtig“):

„Dieses Verfahren der Überblendung einer Bestimmung durch eine andere ist in der Gesetzestechnikabsolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahmen in anderen Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenz notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.“(Rechtsanwältin Silvia Stolz; zit. n. Holger FröhnerDie Jahrhundertlüge, Verlag epubli GmbH, Berlin 2009, 7. Fassung 2009, S. 44; Hervorheb. d. d. Verf.)

Auch die Präambel sowie Artikel 146 („Geltungsdauer des Grundgesetzes“) wurden aufgehoben u. durch neue Fassungen ersetzt – zwecks Täuschung des Deutschen Volkes und Vorspiegelung falscher „Tatsachen“. Alle drei Änderungen sind allerdings formalrechtlich unzulässig, rechtsunwirksam und rechtsungültig („nichtig“) sowie, im Falle der Präambel und des Artikels 146, obendrein inhaltlich falsch, fehlerhaft und unzutreffend(Übrigens: der Bilderberger sowie unzurechnungsfähige, gemeingefährliche Law-and-Order-Fanatiker Wolfgang Schäuble [CDU] wollte den Schlußartikel 146 des Grundgesetzes schon 1990 ersatzlos streichen [sic!
]…!)