„POLIZEI“ – nur ein Label ?
Permanent wird von den
Verwaltungsorganen der BRD versucht, ihr Exekutivorgan „POLIZEI“
als „rechtsstaatlich“ und „mit hoheitlichen Befugnissen
ausgestattet“
darzustellen – nach dem Motto:
Wo POLIZEI drauf steht ist auch POLIZEI
drin.
Im Register des Deutschen Patent- und
Markenamtes (DPMA) finden sich unter der Registriernummer 30243782
folgende Angaben:
Unter der Registriernummer 30094231
finden sich folgende Angaben:
Inhaber dieser Wort- und auch der
Word-Bildmarke ist der Freistaat Bayern, vertreten durch dessen
Staatsminister des Innern, 80539 München.
Daraus folgt, daß die Wortmarke
„POLIZEI“ ausschließlich in Bayern geschützt ist. Und zwar in
den Nutzerklassen “Registerkassen, Papier, Datendienste und
Brillen”.
Jeder, der das Wort POLIZEI zu anderen
Zwecken als im Zusammenhang mit Registerkassen, Papier, Datendienste
und Brillen benutzt, begeht also keine Verletzung von Marken- und
Patentrechten und auch keine “Amtsanmaßung”. Wenn jemand zum
Beispiel an seinem Brillenbügel den Schriftzug POLIZEI trägt und
diese Person kein ausgebildeter Polizist ist, so begeht diese Person
eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes.
Die Verwendung der o. g. Wort-Bildmarke
durch Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ist nur als Wort-Bildmarke,
und auch wieder nur in Bayern, markenrechtlich geschützt.
Das heißt: Nur wenn in Bayern jemand
an der Uniform das bayrische Landeswappen trägt, welches in diesem
Wappen den Namenszug POLIZEI beinhaltet, kann Bezug nehmend auf die
geschützte Wort-Bildmarke Aufgaben der Ermittlungs- und
Sicherheitsdienste ausführen. Nur wenn jemand in Bayern mit diesem
Landeswappen und dem darin enthaltenen Namenszug POLIZEI als
“Nichtpolizei” auftreten und Ermittlungs- und Sicherheitsdienste
ausführen würde, wäre das Marken- und Patentrecht verletzt.
Da das DPHW ein anderes Logo als das
bayrische Landeswappen an der Jacke trägt, begehen wir keine
“Amtsanmaßung”/ Verletzung von Marken- und Patentrecht, denn die
Nutzung der Wortmarke (Registerkassen, E-Mail-Datendienste, Papier,
Brillen) ist nicht gleichzusetzen mit der Nutzung der Wort-Bildmarke
(Ermittlungs- und Sicherheitsdienste, Registerkassen, Papier,
E-Mail-Datendienste, Brillen) Wenn dem so wäre, dann würde jeder
bundesweite Polizist außerhalb Bayerns, welcher ein anderes
Landeswappen, als das Bayrische Wappen an der Uniform trägt, eine
Verletzung des Marken- und Patentrechtes begehen.
Wie war das noch mal: Wo POLIZEI drauf
steht ist auch POLIZEI drin ?