Donnerstag, 22. Mai 2014

Aufstand gegen Bußgeldbescheide: Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab

Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen? Oder sind sie dazu gar nicht berechtigt – nämlich weil es gar keinen Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken Ämter also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide? Immer mehr Behörden müssen sich mit derartigen Fragen befassen. Erstmals räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen Einwänden ein…

Bürger in der Offensive
Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
  1. Vermeintliche oder auch wirkliche Formfehler in den amtlichen Schreiben,
  2. angeblich fehlende Rechtsgrundlagen für die Bußgeldbescheide
  3. sowie die Frage, ob ein Staat namens Bundesrepublik Deutschland überhaupt existiert und demnach hoheitliche Akte vornehmen darf.

Für den Laien ist es dabei schwierig, zwischen juristisch fundierten Argumentationen und bloßer, aus dem Internet zusammen kopiertem »Spam« zu unterscheiden. In meistens mehrseitigen Schreiben führen die Bürger selbst die Behörden in einen Paragrafenwald, in dem sich auch der rechtskundige Sachbearbeiter oder Behördenleiter hoffnungslos verirren dürfte. Die aufgeworfenen Fragen sind mitunter Stoff für habilitierte Staatsrechtler und Verfassungsrichter, und auch die dürften sich im Einzelfall wohl kaum über die Antwort einig sein.