Montag, 29. September 2014

"Tanzschulinhaber Arne Hinkelbein will das Umsatzsteuergesetz und die Abgabenordnung stürzen"

Michelstadt - Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002 ist dieses nichtig geworden. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Arne Hinkelbein aus Michelstadt. Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig, weil im Gesetzgebungsverfahren versäumt wurde, das zwingend vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG zu beachten. Es hätte in das Umsatzsteuergesetz unter der Überschrift "Einschränkung von Grundrechten" der Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 GG ) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt" eingefügt werden müssen, weil durch das Hinzufügen des § 27b UStG ( Umsatzsteuer-Nachschau ) das Umsatzsteuergesetz zu einem eigenständigen "Ermächtigungsgesetz" erhoben werden sollte. Ein nichtiges Gesetz kann nicht für das Erheben und Festsetzen von Umsatzsteuer angewendet werden. Das gleiche gilt für das Kassieren der Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2002, da es in Deutschland kein eigenständiges Mehrwertsteuergesetz gibt. Alle vom Fiskus seit dem 01.01.2002 vereinnahmte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wurde ohne gültige Gesetzesgrundlage beim Bürger abkassiert. Das ist rechtswidrig.
Beim Einkommenssteuergesetz hat sogar der Bundesfinanzhof in München die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Gesetzestextes festgestellt, ......


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