Dienstag, 22. September 2020

CoVid 19 / Corona: Unterschiede in jedem Bundesland

 Ein Attest ist in keinem Bundesland  Pflicht


z.B. BAYERN:

"Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht (bspw. aufgrund dadurch entstehender Atemnot) im Einzelfall unzumutbar ist. Dies muss glaubhaft gemacht werden z.B. durch Begleitperson oder Schwerbehindertenausweis.Quelle: Bayerische Behindertenbeauftragte

Ferner ist das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung zulässig, wenn es für die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen erforderlich ist - auch in Situationen in denen eigentlich Maskenpflicht besteht. 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege