Freitag, 23. August 2013

Der Witz zum Wochenende !
Angela Merkel meint, Deutschland sei jetzt souverän
... war da nicht noch was mit Rußland ....???  und wenn die BRD jetzt erst souverän ist, dann hätte ich gerne mein Geld zurück, daß sie bis jetzt alles illegal kassiert haben !
Auf YT auch die Kommentare lesen ! > heftig !!!

Donnerstag, 22. August 2013

   Der Wille der Deutschen ist entscheidend !   
  Wer es nicht ganz anschauen möchte, sollte sich ab 12:40 die Aussage von Weigel anhören !  
  "Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht  
   ist das deutsche Reich nicht untergegangen"  


  Was bedeutet dies :  
  Das Deutsche Reich existiert fort ...  

  Wir Wohnen im Deutschen Reich   

   Bei den 2+4-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD Außenminister     Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt, daß Artikel 23 GG     a.F. (der Geltungsbereich der BRD) und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juli 1990, 0:00 h     gestrichen sind.  

   Gleichzeitig hat auch der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister     Markus Meckel mitgeteilt,  
   daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 aufhört zu existieren.  

   An beiden Vorgängen war der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend  .
   Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen,  
   denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:  
   Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, (vgl.     BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)),  
   fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).  
Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Artikel 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin.       Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher ab diesem Zeitpunkt völkerrechtlich nicht mehr     den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland  

  31.08.1990  

   Der Einigungsvertrag (BGBl. 1990 Teil II S. 890). Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg,     Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des     Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 wurde jedoch am 17.07.1990     gestrichen (s.o.).  
  Daher ist der Einigungsvertrag ungültig.  


Hier geht es nur darum das der Staat Deutsches Reich nie untergegangen ist, die Wehrmacht des Deutschen Reiches räumte mit der Kapitulation den alliierten Siegermächten das Recht ein, alle politischen, militärischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten des Deutschen Reiches zu regeln.
Die Kapitulation kam nicht vom Staat des Deutschen Reiches sondern nur von der Wehrmacht.


Zitat:
Eine Kapitulation Deutschlands, d. h. des Deutschen Reichs 1945, hat nach in der Rechtswissenschaft herrschender Meinung nicht stattgefunden (siehe Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945). Auch bezweckte die Kapitulation der Wehrmacht keine Änderung in der Staatlichkeit, sie behielt ihren Rechtscharakter als Kriegsvertrag und völkerrechtliche Vereinbarung rein militärischen Inhalts. Auf die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Reiches nach dem 8. Mai 1945 waren keine Schlüsse aus ihr zu ziehen.[11]

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):

Zitat:
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.

--->>> Demnach Existiert das Deutsche Reich auch im Jahre 2013, immernoch !!!

Prof. Dr. Jutta Limbach Präsidentin des Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 2 BvF 1/73


Orientierungssatz: 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ),
daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat
und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt
in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;
es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit,
ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”,
– in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.

Nachrichten im Hessischen Rundfunk von 1990

” … 26 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab,
in der sie feststellten,
daß es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000 Quadratkilometer von Deutschland gebe.
Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Völkerrecht fort.”

1989 Bundesfinanzminister Waigel

Rede auf dem Schlesier Treffen O Ton „Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht
ist das deutsche Reich nicht untergegangen.
Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt,
durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches abgetrennt worden sind“.
   „POLIZEI“ – nur ein Label ?   

Permanent wird von den Verwaltungsorganen der BRD versucht, ihr Exekutivorgan „POLIZEI“ als „rechtsstaatlich“ und „mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet“

darzustellen – nach dem Motto:

Wo POLIZEI drauf steht ist auch POLIZEI drin.

Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden sich unter der Registriernummer 30243782 folgende Angaben:

Unter der Registriernummer 30094231 finden sich folgende Angaben:

Inhaber dieser Wort- und auch der Word-Bildmarke ist der Freistaat Bayern, vertreten durch dessen Staatsminister des Innern, 80539 München.

Daraus folgt, daß die Wortmarke „POLIZEI“ ausschließlich in Bayern geschützt ist. Und zwar in den Nutzerklassen “Registerkassen, Papier, Datendienste und Brillen”.

Jeder, der das Wort POLIZEI zu anderen Zwecken als im Zusammenhang mit Registerkassen, Papier, Datendienste und Brillen benutzt, begeht also keine Verletzung von Marken- und Patentrechten und auch keine “Amtsanmaßung”. Wenn jemand zum Beispiel an seinem Brillenbügel den Schriftzug POLIZEI trägt und diese Person kein ausgebildeter Polizist ist, so begeht diese Person eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes.

Die Verwendung der o. g. Wort-Bildmarke durch Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ist nur als Wort-Bildmarke, und auch wieder nur in Bayern, markenrechtlich geschützt.

Das heißt: Nur wenn in Bayern jemand an der Uniform das bayrische Landeswappen trägt, welches in diesem Wappen den Namenszug POLIZEI beinhaltet, kann Bezug nehmend auf die geschützte Wort-Bildmarke Aufgaben der Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ausführen. Nur wenn jemand in Bayern mit diesem Landeswappen und dem darin enthaltenen Namenszug POLIZEI als “Nichtpolizei” auftreten und Ermittlungs- und Sicherheitsdienste ausführen würde, wäre das Marken- und Patentrecht verletzt.

Da das DPHW ein anderes Logo als das bayrische Landeswappen an der Jacke trägt, begehen wir keine “Amtsanmaßung”/ Verletzung von Marken- und Patentrecht, denn die Nutzung der Wortmarke (Registerkassen, E-Mail-Datendienste, Papier, Brillen) ist nicht gleichzusetzen mit der Nutzung der Wort-Bildmarke (Ermittlungs- und Sicherheitsdienste, Registerkassen, Papier, E-Mail-Datendienste, Brillen) Wenn dem so wäre, dann würde jeder bundesweite Polizist außerhalb Bayerns, welcher ein anderes Landeswappen, als das Bayrische Wappen an der Uniform trägt, eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes begehen.

   Wie war das noch mal: Wo POLIZEI drauf steht ist auch POLIZEI drin ?   






Katzen würden KEIN Whiskas kaufen!!

Und was ist Tierfutter denn eigentlich?
Nach dem BSE-Skandal wurden Abfälle in drei Kategorien eingeteilt. In der dritten Kategorie welche zur Haustiermittelherstellung verwendet werden dürfen fallen folgende sogenannte Schlachtkörperteile, die eigentlich noch für den Verzehr gebraucht werden könnten, aber aus kommerziellen Gründen keine Verwendung mehr finden. Knochen, Fette, Schwarten und dergleichen. Hierzu gehören aber auch Schlachtkörperteile die als genussfähig abgelehnt werden, auch wenn diese noch keine Anzeichen von übertragbaren Krankheiten wie unter der Kategorie 1 – riskante Abfälle unter der
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002- aufgeführt sind. Weitere Verwendung finden: Häute, Hufe und Hörner, Haare und Pelze, Schweineborsten und Federn sowie Eierschalen.

Fastfood mit Zusatzstoffe für das TierDas sind die Zutaten für das Haustierfutter und weil das so nicht gerade appetitlich ist, wird dem Ganzen
noch kräftig mit Chemikalien nachgeholfen. Der Weg bis in den Fressnapf gestaltet sich so: Die Schlachtabfälle müssen in die Tierfutterbeseitigungsanlage gebracht werden, dann in die Tierfutterfabrik von dort kommen sie hübsch aufbereitet in den Supermarkt.

Dass dieser Weg eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, dürfte jedem einleuchten, schließlich handelt es sich um Naturprodukte die schnell verderben. Also setzt man dem Futter einfach eine Maske auf. Hier ist übrigens eine Fülle von Chemikalien zugelassen. Farbstoffe , Aromen, Geschmacksverstärker, Enzyme, Vitamine, Konservierungsstoffe, Bindemittel, Fließhilfsstoffe, Gerinnungshilfsstoffe, Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickung- und Geliermittel sowie Säureregulatoren. Insgesamt sind in der Tierfutterherstellung über zweihundert Stoffe, darunter auch Medikamente, zugelassen.

---->>> Bereits 2007 mußte Royal Canin eine empfindliche Bußzahlung hinnehmen. Durch die Beimengung von Reis-Protein-Konzentrat und Melamin kam es zu angeblichen Todesfällen bei Haustieren. Die Firma nahm das Produkt daraufhin vom Markt.

Hier geht´s zum Artikel:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/08/22/katzen-wurden-kein-whiskas-kaufen/

Der BRD-Schwindel im Überblick


Die Deutschen werden leider, jedoch ohne Zweifel als dümmstes Volk in die Geschichte eingehen

Mittwoch, 21. August 2013

A Message To Humanity!

   Die Unterschriften - Sommers Sonntag   
ein toller Beitrag nicht nur für "Amtsträger"
 Auch mußte ich im Rathaus Aschaffenburg feststellen, daß interne 
 Anweisungen anscheinend höher stehen als das BGB und das GG !