Dienstag, 26. November 2013

Notregierungen für Sachsen und Thüringen gebildet

Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und Thüringen Notregierungen gebildet. 

Dies taten die Konventteilnehmer, die sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch Gladbach gefallen. 
 
Mit diesem Schritt befinden sich diese Bundesstaaten auf dem Weg, ihre vollständige, im Jahr 1933 verloren gegangene Souveränität erfolgreich wiederzuerlangen. 

Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde. 

Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende, alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden Friedensvertrag zu erreichen.