Angesichts der desolaten politischen Lage in und um die
Bundesrepublik Deutschland (BRD) haben sich am Sonntag für Sachsen und
Thüringen Notregierungen gebildet.
Dies taten die Konventteilnehmer, die
sich bereits in dem von den Vereinten Nationen (UNO) per Resolution
definierten Status der Staatlichen Selbstverwaltung befanden, als Teil
des deutschen Souveräns und nach den jeweiligen in den 20er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts in Kraft getretenen Landesverfassungen. Im
Falle Thüringens ist es das Dokument vom 11. März 1921. Diese
Länderverfassungen gehören wie die anderer seinerzeitigen deutschen
Bundesstaaten zu denen, die völkerrechtlich vom Völkerbund anerkannt
sind. Die einstimmig gefassten Beschlüsse bedeuten eine Reorganisation
der Länder Sachsen und Thüringen innerhalb der Weimarer Republik. Eine
ebensolche Entscheidung war vor wenigen Tagen für Preußen in Bergisch
Gladbach gefallen.
Diese Souveränität ist bis in die jüngste Vergangenheit nicht vorhanden wie im Zusammenhang mit dem vor Wochen offenbar gewordenen, unvorstellbaren Ausmaß der NSA-Abhöraffäre bekannt wurde.
Das Problem, das ursprünglich schon 1990/91 zu lösen gewesen
wäre, aber von politischen Beharrungskräften mit den Parteien an der
Spitze verschleppt und letztlich ad acta gelegt wurde, flammt nun mit
großer Macht wieder auf und gewinnt an Fahrt. Die Reorganisation der
insgesamt 26 deutschen Bundesstaaten, die nun begonnen hat, ist ein
außerordentlich bedeutsamer Vorgang, um die nunmehr 68 Jahre währende,
alliierte Basatzungszeit tatsächlich zu beenden und einen umfassenden
Friedensvertrag zu erreichen.