Freitag, 15. November 2013

In Berlin gibt es wieder eine kommissarische Vertretung des Deutschen Reichs

Die Zusammenhänge sind äußerst interessant : Es ist bekannt, daß das Deutsche Reich nie aufgehört hat, zu existieren. Nach völkerrechtlicher Auflassung sowie nach Vereinbarung der Siegermächte (Potsdamer und Londoner Protokolle) und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Entsprechend haben wir mehr als 50 Jahre nach dem Krieg noch keinen Friedensvertrag.

Demontagen und Zahlungen, die die BRD und die DDR im Laufe der Jahrzehnte nach dem 2. Weltkrieg geleistet haben, wurden nicht mit befreiender Wirkung für die Kriegsschulden des Deutschen Reichs geleistet und werden als Reparationen nicht angerechnet.

Reparationen oder eine Wiedergutmachung der Kriegsschäden des 2. Weltkriegs können deshalb nur in einem Friedensvertrag zwischen den Siegermächten und einer Regierung des Deutschen Reichs geregelt werden.

Die kommissarische Regierung des Deutschen Reiches wurde von den Siegermächten eingesetzt, um möglicherweise in Bälde in Kraft gesetzt zu werden, um Reparationsforderungen zu regeln. Die Amtsträger der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich seien auf den Oberbefehlshaber der vier Siegermächte, dem SHAEF-Gesetzgeber USA (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces) als oberste

Gesetzgebungsinstanz in Deutschland vereidigt. (Also dem amerikani-sehen Präsidenten.) Es gelte die Weimarer Verfassung und die SHAEF Gesetzgebung.

Angeblich kann man von der kommissarischen Vertretung des Deutschen Reichs Reisepässe und Führerscheine bekommen. Das Problem ist, daß die meisten Beamten von diesen Dokumenten natürlich nichts wissen. Die höher gestellten Beamten größerer Orte seien aber über die Rechtsgültigkeit der Papiere informiert worden. In den Medien ist verschiedentlich über die kommissarische Regierung berichtet worden, zumal es kuriose Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Vertretern der kommissarischen Vertretung gegeben hat.

Angeblich wurden zwischen den USA und den übrigen Siegermächten nach Ende des 2. Weltkrieges Geheimverträge geschlossen, wonach die Wiederaufbauhilfen der USA von der Bedingung abhängig sind, daß ein vereintes Europa und eine europäische Einheitswährung unter der Kontrolle der USA eingeführt werden. Da die EU sich offenbar nicht der Kontrolle der USA unterwirft und der Euro von den USA unabhängig eingeführt wird, planen die entsprechenden Kräfte unter Federführung der USA, die EU und das Eurosystem zu stören, indem man die Bundesrepublik Deutschland, die ohnehin seit der Wiedervereinigung nicht mehr legal existent ist, abschafft und die kommissarische Vertretung des Deutschen Reichs in Kraft setzt. Das ist die Idee eines Europa unter der Kontrolle der USA.
Aus einer Verlautbarung der kommissarischen Vertretung geht hervor:


1) Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen 2BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2BvR373/83 unwiderruflich fest gestellt.

2) Die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung ist durch Urteil des Sozialgerichts Berlin S/56 Ar239/92 und Landessozialgericht Berlin LI4Ar50/92 festgestellt.

3) Durch Urteil des Sozialgerichts Berlin S72 Kr 433/93 wurde festgestellt, daß der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 ungültig ist.

4) Der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes ist spätestens mit der Streichung des Artikels 23 am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt erloschen. Das heißt: Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure seit diesem Datum nicht mehr existent.

5) Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland („2+4 Vertrag) vom 12.9.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann. Deshalb wurde dieser Vertrag im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 aufgehoben. Im Bundesgesetzblatt 11 1990 auf Seite 1274 heißt es im Pkt. 6 der Präambel: Die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin wird nicht berührt. Im Artikel 2 heißt es: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. (…)

6) Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta („Feindstaatenklauseln) immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des 2. Weltkrieges schließen muß, kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag unterschreiben^…)

7) Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des GG. (…)

8) Weil ein Grundgesetz nach Artikel 43 Hager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des GG zwangsläufig erfüllen. (…)

Auf Veranlassung des SHAEF-Gesetzgebers sei im Juli 1990 das Wiedervereinigungsgebot aus der Präambel des Grundgesetz gestrichen worden, ebenso der ursprüngliche Artikel 23, in dem der Geltungsbereich des Grundgesetzes definiert ist, nämlich für die alten Bundesländer. Der Geltungsbereich wurde vor dem Beitritt der DDR gestrichen! Das würde bedeuten, daß das Grundgesetz nicht mehr existent sei, da es keinen Geltungsbereich habe. „Nach Auffassung des SHAEF-Gesetzgebers ist die BRD 1990 de jure erloschen und gilt völkerrechtlich als Diktatur, weil sie ohne Verfassung regiert wird, die „Vereinigung“ mit der DDR gilt nach dieser Auffassung als „Annektion“.

. Wenn es zu einer Regierung des Deutschen Reichs kommt, sollte uns bewußt sein, daß dies eine Bestrebung der Amerikaner ist, um Deutschland zu kontrollieren und Reparationsforderungen stellen zu können. Andererseits ist damit natürlich auch die Chance für einen Friedensvertrag und für eine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung gegeben.

Wahrscheinlich sind die Globalisten nicht besonders erbaut, daß die Europäische Gemeinschaft sich offenbar von den Amerikanern unabhängig entwickelt. Bestimmte Entwicklungen in Deutschland und Europa könnten damit zusammen hängen, daß die amerikanischen Globalisten uns für unser eigenmächtiges Handeln bestrafen wollen.