Samstag, 26. Oktober 2013

EU ordnet Drosselung von Staubsaugern in allen Haushalten an

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass Haushalte ab 2017 nur noch mit Staubsaugern gereinigt werden dürfen, die eine Leistung von 900 Watt nicht übersteigen. Damit muss jeder Haushalt dreimal solange wie bisher saugen, um seine Wohnung sauber zu bekommen. Die EU hofft, mit der „EU-Ökodesign-Verordnung“ die Arbeitslosen-Quote in Europa zu senken.

Meine Frage:" Wie dumm ist denn der deutsche Michel ??? !!!"
Und die wichtigste aller Fragen:
"Wie lange schaut der Dumm-Michel zu ??? " Wartet er auf die Furzsteuer oder die Morgensaufstehsteuer .... ich seh schon, wenn ich in Brüssel sitzen würde wäre ich mit meinen Einfällen genau richtig. Wenn jedoch heute die Gehirnfurzsteuer eingeführt würde, dann wären diese Politiker am Montag pleite !


Der EU-Kommission hat beschlossen, dass europäische Haushalte ab 2017 nur noch Staubsauger mit einer Leistung von 900 Watt verwenden dürfen.

Dazu teil die Deutsche Energie Agentur unter dem freudigen Titel „EU-Energielabel bald auch für Staubsauger“ begeistert mit:

„Die Europäische Kommission hat neue Verordnungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern verabschiedet, die erstmals auch eine Kennzeichnung der Geräte mit dem EU-Energielabel vorsehen. Ab dem 1. September 2014 müssen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden und gesteigerte Mindestenergieeffizienzanforderungen erfüllen.

Die neue EU-Label-Verordnung verpflichtet Hersteller und Lieferanten zur Ausstellung eines EU-Energielabels für Staubsauger. Es wird in zwei Stufen am 1. September 2014 und am 1. September 2017 eingeführt. Das Label zeigt neben der Energieeffizienzklasse den durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch. Auch weitere Angaben wie Teppichreinigungsklasse oder Schallleistungspegel werden in Zukunft auf dem EU-Energielabel abgebildet.

Darüber hinaus müssen Staubsauger ab 2014 bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz erfüllen. Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für Staubsauger legt u. a. die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme fest. Diese auf dem Gerät genannte Leistung muss beispielsweise ab dem 1. September 2014 unter 1600 Watt liegen und ab dem 1. September 2017 unter 900 Watt.

Durch die neuen Verordnungen sollen bis 2020 deutliche Energieeinsparungen erzielt werden. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele.“

Diese Entscheidung wurde bereits Anfang August 2013, von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, gefällt. Sie ist nach der Glühbirnen-Verordnung der wichtigste Projekt der EU zur Verbesserung der europäischen Menschen. Die Glühbirnen gehen übrigens auf den zukünftigen deutschen Vizekanzler Sigmar Gabriel zurück (mehr zu dieser Posse – hier).

Um Energie-Sparen kann es dabei natürlich nicht gehen.



VERORDNUNG (EU) Nr. 666/2013 DER KOMMISSION
vom 8. Juli 2013
zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern

Die sehr lesenswerte EU-Verordnung finden Sie hier