Donnerstag, 17. Oktober 2013

friedliche Lösungsungen

Jo Conrad über die friedliche Lösung
Die deutschen Völker sind seit Ende des 2. Weltkrieges nicht vereint, sondern immer noch von fremden Mächten besetzt. Die BRD ist kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit (siehe Proklamation Nr. 1 von Dwight D. Eisenhower) der Alliierten Besatzer. Die Deutschen sind nach wie vor entrechtet und ohne rechtliche Heimat. Beweise gibt es dafür mehr als genug. So zum Beispiel das Grundgesetz in seiner alten Fassung.

Hier einige Auszüge aus der Original-Fassung von 1949:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk in den Ländern

Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,

um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Welche von diesen Grundrechten werden heute eigentlich eingehalten? Keine! Sie werden jeden Tag mit Füßen getreten. Schlimmer noch. Das Grundgesetz ist 1990 erloschen, da der Artikel 23 a. F. (Geltungsbereich) gestrichen wurde.
Da die BRD kein Staat ist, müssen auch keine Menschenrechte eingehalten werden. Zumal Deutschland nach wie vor
in der sogenannten “Feindstaatenklausel der UN-Charta” steht. Was bedeutet das?

Artikel 53 Charta der Vereinten Nationen beinhaltet folgendes:

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch.
Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen (Anm. d. Red.: Aufrechterhaltung der Verwaltung BRD als Nachfolgeorganisation des Vereinigten Wirtschaftsgebietes nach Art. 133 GG und dem Überleitungsvertrag von 1954 zur Umterdrückung des Deutschen Staates und damit des Staatsvolkes durch Vortäuschung eines demokratischen Staates) gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind;
die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten. (2) Der Ausdruck »Feindstaat« in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Was schlussfolgern wir daraus? Wir Deutschen sind bis heute ohne Rechte und ohne rechtliche Heimat, da durch das Gleichschaltungsgesetz Adolf Hitlers, auf das sich die BRD immer noch beruft, die Heimatstaatsangehörigkeit gestrichen wurde und alle zur Kolonialstaatsangehörigkeit degradiert wurden. Doch es gibt einen genialen Ausweg. Und genau jetzt kommen wir zur Lösung. Die keltisch-druidische Religion ist vom Vatikan und von der britischen Krone als religiöse Minderheit anerkannt. Damit genießt der Keltische Druide internationalen und diplomatischen Schutz, denn auch der Vatikan und die britische Krone haben den “Versailler Vertrag” unterschrieben und sich damit verpflichtet, religiöse Minderheiten anzuerkennen und zu schützen und dies auf diplomatischen Weg zu veröffentlichen. Jeder Deutsche, der sich nach Art. 20 Abs. 4 in Selbstverwaltung begeben will, nimmt die keltisch-druidische Religion an und gehört damit zu einer religiösen Minderheit. Damit ist die Feindstaatenklausel außer Kraft gesetzt. Man kann sich wieder auf die Allgemeinen Menschenrechte berufen und die BRD ist damit ebenfalls gezwungen, diese religiöse Minderheit anzuerkennen. Druidische Landwirte können z. B. wieder ohne Monsanto anbauen.